Mehr als 100 Traditionssegler, rund eine Million Besucher, Feuerwerk über dem Stadthafen: Die Hanse Sail ist jedes Jahr im August das größte Fotomotiv in Rostock und Warnemünde. Für Drohnen gelten dann besonders strenge Regeln – hier ist, was Sie wissen müssen.
Zur Hanse Sail kommen auf engem Raum fast alle Gründe zusammen, aus denen Drohnen am Boden bleiben müssen.
Menschenmengen
An Kaikanten, Molen und Promenaden drängen sich während der Sail Tausende Besucher. Menschenansammlungen dürfen in der offenen Kategorie nie überflogen werden – auch nicht kurz und auch nicht mit leichten Drohnen.
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Temporäre Flugbeschränkungen
Für Großveranstaltungen können kurzfristig temporäre Flugbeschränkungsgebiete festgelegt werden. In unserer Karte die Ebene „Temporäre Einschränkungen“ einschalten – und am Flugtag kurz vor dem Start noch einmal prüfen.
§ 21h LuftVO · dipul
Schiffe & Warnow
Stadthafen, Unterwarnow und Seekanal sind Bundeswasserstraße. Es gilt 100 m seitlicher Abstand, und Schiffe dürfen nicht überflogen werden – auch nicht der Windjammer, den Sie so gern von oben hätten.
§ 21h Abs. 3 LuftVO
Feuerwerk & Nacht
Zum Feuerwerk ist es dunkel und voll: Über den Zuschauern gilt Flugverbot, der Sichtflug ist schwierig, und nach Ende der Dämmerung muss bei Drohnen mit Klassenkennzeichnung das grüne Blinklicht an sein. Ohne Genehmigung bleibt die Drohne hier besser im Rucksack.
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Polizei & Rettung
Bei Großveranstaltungen sind Polizei, Rettungsdienste und Hubschrauber im Einsatz. Über Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist der Betrieb verboten – Einsatzkräfte haben immer Vorrang.
§ 21h Abs. 3 LuftVO
Warnemünde
Ein- und Auslaufparade führen durch den Seekanal an Mole und Strand vorbei. Hier gelten zusätzlich die Regeln für Badestrand, Molen und Kreuzfahrtterminal.
Hanse Sail bei Nacht, WarnemündeHanse Sail Feuerwerk, Stadthafen RostockWindjammer vor der Mole
Wir fotografieren und filmen die Hanse Sail seit Jahren – vom Windjammer vor der Mole bis zum Feuerwerk über dem Stadthafen. Solche Bilder entstehen nicht spontan, sondern mit Wochen Vorlauf.
Genehmigungen: Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie, Landeserlaubnis für geografische Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern und – wo nötig – Zustimmung der Wasserstraßen- und Hafenbehörden.
Abstimmung: mit Veranstalter, Behörden und – bei temporären Flugbeschränkungen – den zuständigen Stellen. Flugzeiten, Start- und Landeplätze werden vorher festgelegt.
Sicherheit: Flugrouten über freien oder abgesperrten Bereichen, Wind-Check in Flughöhe, Ersatzakkus und ein klarer Abbruchplan.
Sie möchten Ihr Schiff, Ihre Gäste oder Ihren Stand zur Hanse Sail aus der Luft zeigen? Fragen Sie früh an – die Termine rund um die Sail sind schnell vergeben.
Für Unternehmen & Veranstalter
Luftaufnahmen auch dort, wo Genehmigungen nötig sind.
Mit unserer Landeserlaubnis nach § 21i LuftVO fliegen wir in Mecklenburg-Vorpommern auch in geografischen Gebieten, die ohne Genehmigung gesperrt sind: über Wohngrundstücken und Badestränden, nahe Industrieanlagen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen – immer unter den Auflagen der Erlaubnis und in Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
§ 21i LuftVOLandeserlaubnis MV für geografische UAS-Gebiete, gültig bis Ende 2027
ED-R Hohe DüneDurchfluggenehmigung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) für das Sperrgebiet in Warnemünde
EU-BetriebsgenehmigungKategorie „speziell“ – für Einsätze über die offene Kategorie hinaus
10 Mio. €Haftpflichtversicherung – auch für öffentliche Veranstaltungen
03 · Checkliste
Für Hobbypiloten in vier Schritten.
01
Vorher planen
Startplatz abseits von Menschen, Wasserstraße und Wohngrundstücken suchen – in der Karte mit allen Ebenen.
02
Am Tag prüfen
Kurz vor dem Start die Ebene „Temporäre Einschränkungen“ und aktuelle NOTAM prüfen.
03
Abstand halten
Keine Menschenmengen, keine Schiffe, 100 m zur Warnow und zum Seekanal, Sichtkontakt halten.
04
Im Zweifel landen
Wenn Polizei oder Rettungshubschrauber auftauchen oder es voll wird: sofort landen.
04 · Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Kurze Antworten für Besucher, Fotografen und Aussteller.
01
Darf ich zur Hanse Sail Drohne fliegen?
Nur sehr eingeschränkt. Menschenmengen, Schiffe und die Wasserstraße dürfen nicht überflogen werden, und es können temporäre Flugbeschränkungen gelten. In den Veranstaltungsbereichen am Stadthafen und in Warnemünde ist ein legaler Hobbyflug kaum möglich.
02
Gibt es zur Hanse Sail ein Drohnenflugverbot?
Für Großveranstaltungen können temporäre Flugbeschränkungsgebiete festgelegt werden. Ob und wo das gilt, zeigt die Ebene „Temporäre Einschränkungen“ in unserer Karte bzw. auf dipul. Unabhängig davon gelten die allgemeinen Regeln für Menschenansammlungen und Bundeswasserstraßen.
03
Darf ich das Feuerwerk mit der Drohne filmen?
In der Regel nicht. Über den Zuschauern gilt Flugverbot, der Stadthafen ist Bundeswasserstraße, und nach Ende der Dämmerung muss das grüne Blinklicht an sein. Aufnahmen wie unsere entstehen nur mit Genehmigung und in Abstimmung mit dem Veranstalter.
04
Wie bekomme ich professionelle Drohnenaufnahmen von der Hanse Sail?
Fragen Sie uns möglichst früh an. Wir klären Genehmigungen und Abstimmungen, planen Flugzeiten und Standorte und liefern Fotos und Videos – etwa von Ihrem Schiff, Ihrem Event oder Ihrem Stand.