Südlich von Rostock teilen sich zivile Luftfahrt und Luftwaffe den Flughafen Rostock-Laage – mit Linien- und Charterflügen ebenso wie mit Eurofightern. Rund um den Platz gelten ein 1.000-m-Bereich und eine Kontrollzone. Was das für Ihren Drohnenflug bedeutet.
1.000 mum das Flughafengelände: offene Kategorie verboten
Kontrollzonejeder Flug braucht eine Freigabe
Keine Allgemeinfreigabedie DFS-Regel von 2026 gilt in Laage nicht
01 · Regeln
Was am Flughafen gilt.
Rund um Rostock-Laage überlagern sich mehrere Gebiete – entscheidend ist, wo genau Ihr Startpunkt liegt.
1.000-m-Bereich
Innerhalb von 1.000 m um die Begrenzung des Flughafengeländes ist der Betrieb in der offenen Kategorie nicht erlaubt. Möglich ist er nur in der speziellen Kategorie – mit Betriebsgenehmigung und Flugverkehrskontrollfreigabe.
§ 21h Abs. 3 LuftVO
Kontrollzone (CTR)
Die Kontrollzone reicht weit über den 1.000-m-Bereich hinaus. Wer darin fliegt, braucht für jeden Flug eine Flugverkehrskontrollfreigabe – auch in geringer Höhe und auch mit einer kleinen Drohne.
§ 21h Abs. 3 LuftVO
Keine Allgemeinfreigabe
Seit August 2026 gibt es an 15 Flughäfen, an denen die DFS die Flugplatzkontrolle stellt, eine Allgemeinfreigabe für niedrige Flüge im äußeren Teil der Kontrollzone. Rostock-Laage gehört nicht dazu – hier ist die Freigabe immer vorab einzeln anzufragen.
NfL 2026-1-3960
Militärischer Flugbetrieb
In Laage ist ein Geschwader der Luftwaffe stationiert. Kampfjets starten und landen mit hoher Geschwindigkeit, Drohnen sind für Piloten kaum zu erkennen. Wer hier ohne Freigabe fliegt, gefährdet Menschenleben – und riskiert ein Strafverfahren.
§ 315 StGB · LuftVG
02 · Freigabe
So bekommen Sie eine Freigabe.
Planen Sie genug Vorlauf ein – eine Freigabe gibt es nicht auf Zuruf.
01
Ort prüfen
In unserer Karte die Ebenen „Flughäfen“ und „Kontrollzonen“ einschalten und den Startpunkt antippen – so sehen Sie, welche Gebiete betroffen sind.
02
Kategorie klären
Liegt der Ort im 1.000-m-Bereich, ist eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie beim Luftfahrt-Bundesamt nötig.
03
Freigabe beantragen
Die Flugverkehrskontrollfreigabe rechtzeitig vorab bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle beantragen. Den aktuellen Weg und die Kontaktdaten nennt dipul.
04
Am Flugtag
Auflagen der Freigabe einhalten (Höhe, Zeit, Gebiet), erreichbar bleiben und den Flug sofort abbrechen, wenn die Flugsicherung es verlangt.
Für Unternehmen & Veranstalter
Luftaufnahmen auch dort, wo Genehmigungen nötig sind.
Freigaben in Kontrollzonen beantragen wir für Sie. Mit unserer Landeserlaubnis nach § 21i LuftVO fliegen wir außerdem in Mecklenburg-Vorpommern in geografischen Gebieten, die ohne Genehmigung gesperrt sind: über Wohngrundstücken und Badestränden, nahe Industrieanlagen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen – immer unter den Auflagen der Erlaubnis und in Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
§ 21i LuftVOLandeserlaubnis MV für geografische UAS-Gebiete, gültig bis Ende 2027
ED-R Hohe DüneDurchfluggenehmigung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) für das Sperrgebiet in Warnemünde
EU-BetriebsgenehmigungKategorie „speziell“ – für Einsätze über die offene Kategorie hinaus
10 Mio. €Haftpflichtversicherung – auch für öffentliche Veranstaltungen
03 · Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Kurze Antworten zu Kontrollzone und Freigabe.
01
Darf ich in der Nähe des Flughafens Rostock-Laage Drohne fliegen?
Innerhalb von 1.000 m um das Flughafengelände nicht in der offenen Kategorie. In der übrigen Kontrollzone ist es möglich, aber nur mit Flugverkehrskontrollfreigabe. Außerhalb der Kontrollzone gelten die üblichen Regeln und Gebiete.
02
Gilt die neue DFS-Allgemeinfreigabe auch für Laage?
Nein. Die seit August 2026 geltende Allgemeinfreigabe gilt nur an den 15 Flughäfen, an denen die DFS die Flugplatzkontrolle stellt. In Rostock-Laage ist die Freigabe immer einzeln vorab anzufragen.
03
Wie groß ist die Kontrollzone Laage?
Deutlich größer als der 1.000-m-Bereich – sie reicht mehrere Kilometer um den Flughafen. Die genaue Ausdehnung zeigt die Ebene „Kontrollzonen“ in unserer Karte und das dipul Map Tool.
04
Was droht bei einem Verstoß?
Unerlaubte Drohnenflüge können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wer den Luftverkehr gefährdet, macht sich nach § 315 StGB strafbar – dafür drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.